Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. Geltungsbereich

Für das umseitige und alle künftigen Geschäfte zwischen Verkäufer (Weber) und Käufer gelten die nebenstehenden Geschäftsbedingungen, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurden jeweils gesondert für das einzelne Geschäft abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart.

2. Schriftformerfordernis

Alle Abreden zwischen den Parteien, die Vertragsinhalt werden sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, bzw. der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer, Maßgeblich für den Inhalt aller Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die Rechnung des Verkäufers, es sei denn, der Käufer hat nach Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung unverzüglich und schriftlich widersprochen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie aller vom Käufer geschuldeten sonstigen vertraglichen Nebenleistungen aus diesem und allen anderen noch nicht endgültig abgewickelten Geschäften der Vertragsparteien. Bei Weiterveräußerung der Ware an einen Dritten durch den Käufer tritt dieser schon jetzt seine sämtlichen Ansprüche gegen den Dritterwerber aus dem Weiterveräußerungsvertrag an den Verkäufer ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Wird im Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehende Ware zusammen mit Fremdware verkauft, so beschränkt sich die vorgenannte Abtretung der Höhe nach auf den Verkaufswert der Vorbehaltsware.

4. Zahlung, Preise

Vereinbarte Preise gelten ab Lager des Verkäufers. Bei Versendung der Ware an Käufer gehen sämtliche Beförderungs- und Versendungskosten ab Lager des Verkäufers zu Lasten des Käufers. Mit Übergabe der Ware an Bundesbahn oder Spediteur etc. geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Rechnung ist fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 2 % Skonto. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Verkäufer berechtigt, eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer unbeschadet seines Rechts auf Verzinsung des Kaufpreises berechtigt, für jede vorgerichtliche Mahnung Spesen pauschal in Höhe von € 5,– zu berechnen.

5. Preisänderung

Erfolgt die Lieferung der Ware vertragsgemäß oder auf des Käufers später als innerhalb von vier Monaten seit Datum der Auftragsbestätigung, so ist der Verkäufer berechtigt, eine nach diesem Zeitraum eintretende Erhöhung der Listenpreise an den Käufer im gleichen Umfang weiterzugeben.Hat sich der bei Auftragsbestätigung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz im Zeitpunkt der Lieferung geändert, so schuldet der Käufer den am Lieferungstag gültigen Mehrwertsteuersatz.

6. Stundung, Aufrechnung

Vereinbaren die Vertragsparteien Stundung des Kaufpreises – auch durch Hereinnahme von Wechseln etc. – und werden Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, z.B. Unpfändbarkeit, Konkursantrag, Vergleichsantrag, Wechselprotest etc., oder kommt der Käufer mit einer Kaufpreisrate mehr als 10 Tage in Verzug, so wird der gesamte noch offenstehende Kaufpreis sofort fällig, ungeachtet einer späteren Fälligkeit einzelner Wechsel etc. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig mit einer von dem Verkäufer unbestrittenen oder rechtzeitig festgestellten Forderung.

7. Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur gemäß § 320 BGB oder aus dem jeweils abgeschlossenen konkreten Vertrag geltend machen. Erfolgt die Zurückbehaltung wegen Mängel oder teilweiser Nichtausführung einer Lieferung, so darf der Käufer nur in Höhe des Gegenwerts der beanstandeten oder fehlenden Warenmenge zurückbehalten.

8. Rücktritt/Pfandrechte

Liefert der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit, so hat der Käufer eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Die Festsetzung hat per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen, andernfalls der Fristablauf nicht einsetzt. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nachlieferung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.Im Falle der Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises ist der Ver-käufer im Rahmen einer von ihm zu setzenden Nachfrist berechtigt seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet die empfangene Ware herauszugeben und Schadensersatz in Höhe von 60 % des Einkaufspreises zu zahlen. Alternativ hierzu kann der Verkäufer jedoch am Bestand des Vertrages festhalten. In diesem Fall ist er aber berechtigt, die gelieferte Ware pfandweise bis zu Zahlung des Kaufpreises bei 

dem Käufer aus dessen Ladenlokal herauszufordern. Die Einlagerung der Ware erfolgt hierbei auf Kosten des Käufers.

9. Mängelrüge

Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort bei Erhalt auf Mängel und Mengendifferenzen zu überprüfen und etwaige Beanstandungen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen seit Erhalt der Ware, zu melden, andernfalls der Käufer mit seiner Mängelrüge ausgeschlossen ist. Bei verborgenen Mängeln gelten die gesetzlichen Rügefristen. Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder Ersatz zu liefern oder den auf den mangelhaften Teil der Lieferung entfallende Kaufpreisanteil zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf Schadensersatz, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein ihm entstandener Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist. Soweit dem Verwender Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorzuwerfen ist, haftet er nicht für Rechte Dritter (Schutzrechte Muster, Markenrechte) an den von ihm verwendeten Schriften, Zeichnungen etc. Beim Versendungskauf hat der Käufer die gelieferte Ware auch unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, unbeschadet des Umstandes, dass die Verpackung unbeschädigt ist, und etwaige Beschädigungen dem Spediteur zu melden.

10. Leihmöbel

Soweit Verkäufer dem Käufer Verkaufsmöbel oder Verkaufsständer leihweise zur Verfügung stellt, erkennt Entleiher an, diese Möbel sofort nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf eigene Kosten an Verleiher zurückzugeben. Gegenüber diesem Herausgabeanspruch des Verleihers kann Entleiher weder ein Zurückbehaltungsrecht noch sonstige Einwendungen geltend machen.

11. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem umseitigen und allen künftigen Geschäften vereinbaren die Vertragsparteien als Gerichtsstand Essen.

12. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt es dennoch bei der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen.